Wer in Natur und Landschaft eingreift, muss ausgleichen. Wir halten dafür
anerkannte Kompensationsflächen im Kompensationsraum K 04
„Bergisches Land, Sauerland“ vor – dem Naturraum D38, in dem Vorhaben
aus dem Siegerland, dem Sauerland und Wittgenstein ihren Ausgleich erbringen
müssen.
Drei Maßnahmen, seit 2018 umgesetzt
Alle Maßnahmen liegen im Naturschutzgebiet N9 „Rothaarkamm und Wiesentäler“ und
damit im gleichnamigen FFH-Gebiet DE-5015-301. Es geht jedes Mal um dasselbe
Grundmuster: über Jahrzehnte entwässerte Moor- und Bruchwaldstandorte werden
wiedervernässt, nicht standortgerechte Fichten weichen Moorbirke, Roterle und
Weide. Anerkennung und Abnahme erfolgen durch die Untere Naturschutzbehörde des
Kreises Siegen-Wittgenstein nach der Ökokonto-Verordnung NRW.
Die entscheidende Prüfung: die Untere Naturschutzbehörde
Ökopunkte sind nur so viel wert wie die Stelle, die sie bestätigt. Maßgeblich ist
allein die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Sie durchläuft mit jeder
Maßnahme drei Schritte:
- Anerkennung der geplanten Maßnahme als vorgezogene
Kompensationsmaßnahme nach der Ökokonto-Verordnung NRW vom 18.04.2008.
- Abnahme vor Ort nach der Umsetzung – bei der Maßnahme
Jagdhaus am 25.08.2022 gemeinsam mit dem Regionalforstamt
Siegen-Wittgenstein und dem Planer.
- Gutschrift der Wertpunkte auf dem Ökokonto. Erst damit sind
die Punkte übertragbar und einem Eingriff zuordenbar.
Die Maßnahmen Auerhahnbalz und Jagdhaus haben alle drei Schritte durchlaufen. Was
wir anbieten, ist also nicht eine geplante Aufwertung, sondern eine behördlich
abgenommene und gutgeschriebene.
Was sonst noch für diese Flächen spricht
- Naturräumlich passend. Kompensationsraum K 04
beziehungsweise Naturraum D38 – für Eingriffe in dieser Region der
richtige Ausgleichsraum.
- Zusammenhängend. Die Maßnahmen grenzen aneinander und
wachsen zu einem großen Renaturierungsbereich zusammen.
- Dauerhaft gesichert. Alle Planungen sind auf einen
Zeithorizont von 30 Jahren ausgelegt.
- Ein Ansprechpartner. Sämtliche Flächen liegen in einer Hand.
Verfügbarkeit
Die beiden umgesetzten Maßnahmen Auerhahnbalz und Jagdhaus sind
vollständig abverkauft. Verfügbar sind derzeit ausschließlich Punkte aus
der Maßnahme Dörnbach – dort ist ein Teil noch frei. Wie viel
genau, sagen wir Ihnen auf Anfrage; der Bestand ändert sich laufend.
Sprechen Sie uns früh an. Kompensation lässt sich am besten planen, bevor der
Eingriff genehmigt ist – und weil unser Vorrat begrenzt ist, lohnt sich eine
frühzeitige Reservierung.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
In welchem Kompensationsraum liegen die Flächen?
Im Kompensationsraum K 04 „Bergisches Land, Sauerland“ nach § 7 Ökokonto-VO NRW, naturräumlich D38 (Süderbergland). Für Eingriffe im Kreis Siegen-Wittgenstein und den angrenzenden Regionen ist das der zutreffende Ausgleichsraum.
Sind die Ökopunkte behördlich anerkannt?
Ja. Die Maßnahme Auerhahnbalz wurde am 10.04.2018 anerkannt, die Maßnahme Jagdhaus am 11.01.2022 anerkannt und am 25.08.2022 durch die Untere Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem Regionalforstamt abgenommen; die Punkte sind dem Ökokonto gutgeschrieben.
Wie viele Punkte sind noch verfügbar?
Auerhahnbalz und Jagdhaus sind vollständig abverkauft. Frei sind derzeit nur noch Punkte aus der Maßnahme Dörnbach, und auch dort nur ein Teil. Den aktuellen Stand nennen wir auf Anfrage.
Können auch Teilmengen erworben werden?
Ja. Ökopunkte sind teilbar und werden dem konkreten Eingriff zugeordnet. Die Zuordnung ist der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen.