Prinz Wittgenstein'sche Forstverwaltung
Ökopunkte

Ökopunkte aus dem Rothaargebirge


Alte Buche im Fichtenbestand am Rothaarkamm
Alte Buche im Fichtenbestand am Rothaarkamm

Wer in Natur und Landschaft eingreift, muss ausgleichen. Wir halten dafür anerkannte Kompensationsflächen im Kompensationsraum K 04 „Bergisches Land, Sauerland“ vor – dem Naturraum D38, in dem Vorhaben aus dem Siegerland, dem Sauerland und Wittgenstein ihren Ausgleich erbringen müssen.

Drei Maßnahmen, seit 2018 umgesetzt

Alle Maßnahmen liegen im Naturschutzgebiet N9 „Rothaarkamm und Wiesentäler“ und damit im gleichnamigen FFH-Gebiet DE-5015-301. Es geht jedes Mal um dasselbe Grundmuster: über Jahrzehnte entwässerte Moor- und Bruchwaldstandorte werden wiedervernässt, nicht standortgerechte Fichten weichen Moorbirke, Roterle und Weide. Anerkennung und Abnahme erfolgen durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein nach der Ökokonto-Verordnung NRW.

Die entscheidende Prüfung: die Untere Naturschutzbehörde

Ökopunkte sind nur so viel wert wie die Stelle, die sie bestätigt. Maßgeblich ist allein die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Sie durchläuft mit jeder Maßnahme drei Schritte:

  1. Anerkennung der geplanten Maßnahme als vorgezogene Kompensationsmaßnahme nach der Ökokonto-Verordnung NRW vom 18.04.2008.
  2. Abnahme vor Ort nach der Umsetzung – bei der Maßnahme Jagdhaus am 25.08.2022 gemeinsam mit dem Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein und dem Planer.
  3. Gutschrift der Wertpunkte auf dem Ökokonto. Erst damit sind die Punkte übertragbar und einem Eingriff zuordenbar.

Die Maßnahmen Auerhahnbalz und Jagdhaus haben alle drei Schritte durchlaufen. Was wir anbieten, ist also nicht eine geplante Aufwertung, sondern eine behördlich abgenommene und gutgeschriebene.

Was sonst noch für diese Flächen spricht

  • Naturräumlich passend. Kompensationsraum K 04 beziehungsweise Naturraum D38 – für Eingriffe in dieser Region der richtige Ausgleichsraum.
  • Zusammenhängend. Die Maßnahmen grenzen aneinander und wachsen zu einem großen Renaturierungsbereich zusammen.
  • Dauerhaft gesichert. Alle Planungen sind auf einen Zeithorizont von 30 Jahren ausgelegt.
  • Ein Ansprechpartner. Sämtliche Flächen liegen in einer Hand.

Verfügbarkeit

Die beiden umgesetzten Maßnahmen Auerhahnbalz und Jagdhaus sind vollständig abverkauft. Verfügbar sind derzeit ausschließlich Punkte aus der Maßnahme Dörnbach – dort ist ein Teil noch frei. Wie viel genau, sagen wir Ihnen auf Anfrage; der Bestand ändert sich laufend.

Sprechen Sie uns früh an. Kompensation lässt sich am besten planen, bevor der Eingriff genehmigt ist – und weil unser Vorrat begrenzt ist, lohnt sich eine frühzeitige Reservierung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen


In welchem Kompensationsraum liegen die Flächen?

Im Kompensationsraum K 04 „Bergisches Land, Sauerland“ nach § 7 Ökokonto-VO NRW, naturräumlich D38 (Süderbergland). Für Eingriffe im Kreis Siegen-Wittgenstein und den angrenzenden Regionen ist das der zutreffende Ausgleichsraum.

Sind die Ökopunkte behördlich anerkannt?

Ja. Die Maßnahme Auerhahnbalz wurde am 10.04.2018 anerkannt, die Maßnahme Jagdhaus am 11.01.2022 anerkannt und am 25.08.2022 durch die Untere Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem Regionalforstamt abgenommen; die Punkte sind dem Ökokonto gutgeschrieben.

Wie viele Punkte sind noch verfügbar?

Auerhahnbalz und Jagdhaus sind vollständig abverkauft. Frei sind derzeit nur noch Punkte aus der Maßnahme Dörnbach, und auch dort nur ein Teil. Den aktuellen Stand nennen wir auf Anfrage.

Können auch Teilmengen erworben werden?

Ja. Ökopunkte sind teilbar und werden dem konkreten Eingriff zugeordnet. Die Zuordnung ist der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen.

675.328Ökopunkte gesamt
24,36Hektar Maßnahmenfläche
2abverkauft
K 04Kompensationsraum
Lage der Maßnahmen

Wo die Ökopunkte entstanden sind


Alle drei Maßnahmen liegen im Revier Benfe am Rothaarkamm, unmittelbar aneinander angrenzend. Die nummerierten Marken sitzen auf den vermessenen Mittelpunkten der Maßnahmenflächen. Eingefärbt sind die Flurstücke, auf denen die Maßnahmen liegen – sie beanspruchen jeweils nur einen Teil davon, die farbige Fläche ist also größer als die Maßnahme selbst.

1. Auerhahnbalz · abverkauft2. Jagdhaus · abverkauft3. Dörnbach · teilweise verfügbar

Flurstücksgrenzen: Liegenschaftskataster Nordrhein-Westfalen (ALKIS). Luftbild und topographische Karte: Geobasis NRW, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Die Darstellung dient der Übersicht und ersetzt keinen amtlichen Katasterauszug.

Die Maßnahmen im Einzelnen

Was auf den Flächen passiert ist


1. Auerhahnbalz

116.736 Punkte
Maßnahme
Renaturierung des geschützten Biotops GB-5015-198
Waldabteilung
68a, b1, b2
Fläche
6,04 ha
Höhenlage
rund 600 m ü. NHN
Zielbiotop
Birkenbruchwald mit höchstens 30 % Fichte
Anerkannt
10.04.2018
Stand
abverkauft (2018)

Kernzone ist ein nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop – ein Birken-Bruchwald am Rothaarkamm. Drainagegräben hatten den Standort über Jahrzehnte entwässert, Rückeschäden den Boden verdichtet. Die Maßnahme stellt das Wasserregime wieder her und entwickelt die Pufferzonen zu standortheimischem Laubmischwald.

2. Jagdhaus

120.080 Punkte
Maßnahme
Renaturierung im Naturschutzgebiet „Rothaarkamm und Wiesentäler“
Waldabteilung
69a1, 70a1
Fläche
7,36 ha
Höhenlage
rund 610 m ü. NHN
Zielbiotop
Bruch- und Sumpfwald, Moor- und Sumpfbereiche
Anerkannt
11.01.2022
Abgenommen
25.08.2022
Stand
abverkauft (2022)

Die Fläche schließt unmittelbar nördlich an die Maßnahme Auerhahnbalz an und vergrößert den zusammenhängenden Renaturierungsbereich. Abnahme durch die Untere Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein; die Punkte sind dem Ökokonto gutgeschrieben.

3. Dörnbach

438.512 Punkte
Maßnahme
Dörnbach mit angrenzenden Bruch- und Sumpfwäldern
Waldabteilung
61, 63
Fläche
10,96 ha
Höhenlage
550 bis 600 m ü. NHN
Zielbiotop
Moor-, Sumpf- und Bruchwaldmosaik am naturnahen Mittelgebirgsbach
Stand
teilweise verfügbar (2026)

Die bislang größte Maßnahme: Rückbau von zwei Wehren, Umbau von sieben Wegeverrohrungen zu Furten, Verschluss der Drainagegräben und Entnahme nicht standortgerechter Fichten per Seilzug – ohne Befahrung der empfindlichen Moorböden. Die Niedermoorböden gehören zur Landesmoorkulisse.

Punktangaben nach den Biotopwertbilanzen und den Bescheiden der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Für Maßnahme 3 handelt es sich um den geplanten Wertgewinn; die Anerkennung steht noch aus.

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